Anders als unverheiratete Paare erhalten
verheiratete Paare eine gekürzte AHV-Rente.
Auch wenn in der Verfassung etwas anderes steht.
Pünktlich mit dem fünfundsechzigsten Geburtstag erhielt ich meine erste AHV-Rente, etwas mehr als 2’000 Franken, von der Behörde sorgfältig errechnet auf der Grundlage meiner Beitragszahlungen, Beitragslücken und Erziehungsgutschriften. Die monatlichen Eingänge auf meinem Konto waren mir eine Freude, bis im Jahr darauf auch meine Ehegattin ihre erste Rente erhielt. An diesem Tag wurde der Umfang meiner Rente gekürzt, denn wenn der zweite Ehegatte die AHV-Berechtigung erlangt, müssen verheiratete Personen nach dem Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) mit einer «gekürzten» Rente vorlieb nehmen.
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